Tierarztpraxis Dr. Rogalla & Dr. Rummel

Schutzimpfungen der Katze

Katzen sind von Natur aus Einzelgänger, das bedeutet, dass die Spezies selten Kontakt mit Artgenossen hatte und deswegen übertragbare Krankheiten nicht so schnell verbreitet werden konnten. Dies hatte entwicklungsgeschichtlich zur Folge, dass das Abwehrsystem der Katze nicht so gut ausgebildet ist wie bei anderen Tierarten, sie sind deswegen besonders empfindlich für ansteckende Krankheiten.

Bei Schutzimpfungen bekommt die Katze durch eine Injektion abgetötete oder abgeschwächte Keime verabreicht, auf die das Abwehrsystem des Körpers reagiert. Diese Reaktionen gegen die verschiedenen Keime sind aber nicht gleich und so erklären sich die unterschiedlichen Impfschemata. Generell kann gesagt werden, dass Schutzimpfungen gegen viele Krankheiten - an einem Tag gegeben - den Körper überfordern können. Das bedeutet, dass der Schutz gegen die einzelnen Krankheiten nicht so intensiv ausgebildet wird, schlimmer ist jedoch, dass es häufiger zu unerwünschten Nebenreaktionen kommen kann.

KatzeWir erstellen ein auf die Erfordernisse Ihrer Katze zugeschnittenes individuelles Impfschema und besprechen mit Ihnen die notwendigen Wiederholungsimpfungen und deren zeitliche Abstände. Grundsätzlich orientieren wir uns an den aktuellsten Impfempfehlungen der führenden auf Katzen spezialisierten Organisationen für Tierärzte (AAFP - American Association of Feline Practioners ABCD Advisory Board on Cat Disease und ESFM - European Society of Feline Medicin).


Hier einige Informationen zu den ansteckenden Katzenkrankheiten, gegen die eine Schutzimpfung zur Zeit möglich ist.

Die Katzenseuche:

Auch unter Katzenstaupe oder Panleukopenie bekannt. Es ist eine Viruserkrankung, die das Immunsystem des Körpers sehr stark beeinflusst. Sie äußert sich in stark übelriechenden Durchfällen und verklebten, eitrigen Augen. Besonders gefährdet sind junge Tiere, aber auch ältere Tiere können nur selten gerettet werden, wenn sie an der Katzenseuche erkranken. Diese Krankheit ist für den Menschen nicht ansteckend.

Katzenschnupfen:

Diese Krankheit wird von verschiedenen Virusarten unter Beteiligung von Bakterien hervorgerufen. Besonders anfällig sind die Lidbindehäute und die Mundschleimhäute, aber auch die oberen Luftwege und die Lunge können betroffen werden. Bei Jungtieren finden wir außerdem noch häufig eine Durchfallerkrankung. Erkrankte Jungtiere können trotz Behandlung manchmal nicht gerettet werden. Für ältere Tiere ist der Katzenschnupfen im allgemeinen nicht tödlich. Wird der Katzenschnupfen jedoch von dem Herpes-Virus hervorgerufen, bedeutet dies, dass das Tier das Virus lebenslänglich in seinen Zellen beherbergt.

In Stress-Situationen können deswegen immer wieder leichte Erkrankungen auftreten. Da das Virus in solchen Fällen nicht aus den Zellen verdrängt werden kann, ist es wenig sinnvoll, dann noch gegen Katzenschnupfen zu schutzimpfen. Außerdem besteht zusätzlich die Gefahr von heftigen Impfreaktionen. Typische Zeichen für diese Erkrankung sind leichtes Niesen, zeigt Ihr Tier solche Symptome, sollten Sie uns auf alle Fälle darauf hinweisen.

Die Tollwut:

Es handelt sich um eine unheilbare Krankheit, an der fast alle Säugetiere und Menschen erkranken können. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen von Speichel in eine Wunde. Katzen, die nicht schutzgeimpft sind und unter Ansteckungsverdacht stehen, müssen sofort getötet werden, Katzen, die jedoch ordnungsgemäß geimpft sind und unter Ansteckungsverdacht stehen, müssen lediglich für eine gewisse Zeit in Quarantäne.


Die ansteckende Bauchfellentzündung (FIP):
Von dieser Krankheit werden Katzen vor allen Dingen in den ersten Lebensjahren ergriffen. Betroffen ist sowohl die Bauchhöhle wie die Brusthöhle. Es kommt zu schweren Entzündungen mit oder ohne Flüssigkeitsbildung in den Körperhöhlen. Auch gegen diese Erkrankung wird in den letzten Jahren eine Impfung angeboten, von der wir jedoch sagen müssen, dass die Wirkung dieser Schutzimpfung zumindest derzeit noch sehr kontrovers diskutiert wird.

Die Katzenleukose:

Hier handelt es sich um eine Viruserkrankung, die das Abwehrsystem (das sogenannte Retikuloendotheliale System) des Körpers befällt. Von der Aufnahme des Virus bis zum Ausbruch der Krankheit können Jahre vergehen. So können schon junge Kätzchen über die erste Muttermilch das Virus aufnehmen und eventuell erst im höheren Alter erkranken. Die Erkrankung tritt in zwei Formen auf. Zum einen kann sie sich als Immunschwäche mit Blutarmut äußern, zum anderen kann aber auch das Lymphgewebe des Körpers plötzlich zu riesigen Tumoren entarten. Diese Lymphgewebe finden wir fast an allen Stellen des Körpers. Deswegen können die Tumore auch überall und vielfach auftreten. Sollen Katzen gegen diese Krankheit schutzgeimpft werden, müssen sie allerdings vorher untersucht werden, ob sie schon das Virus aufgenommen haben, da sonst die Impfung wenig sinnvoll und sogar schädlich sein kann. Dieser Test wird bei uns in der Klinik durchgeführt.


Sie sollten Ihre Katze mindestensteinmal im Jahr zur Allgemeinuntersuchung vorstellen, um eventuelle Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder auszuschließen. Wir besprechen dabei mit Ihnen das individuelle Impfprogamm für Ihren Liebling. Die durchgeführten Impfungen werden von uns in einen Impfpass eingetragen. Auf der letzten Seite finden Sie in diesem Impfpass die Termine für die Wiederholungsimpfungen


Siehe auch: Fall des Monats Januar 2004
Katze

Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Vet. für Katzen


Da sich die Impfregelungen geändert haben und nicht mehr der starre Plan einer jährlichen Wiederholungsimpfung gefordert ist, ist die Notwendigkeit der Impfung als Schutz vor Infektionskrankheiten umso wichtiger geworden.
Denn die Impfung ist eine sehr schonende Methode, die Gesundheit unserer Lieblinge zu erhalten.

Dazu müssen aber einige wichtige Grundsätze beachtet werden.

  1. eine vollständige Grundimmunisierung ist Vorraussetzung für einen optimalen Schutz
  2. nur über eine jährliche Gesundheitsberatung mit einem individuellem Impfgespräch bleibt Ihr Liebling dauerhaft geschützt
  3. wir dürfen keiner Impfmüdigkeit Raum geben, denn nur wenn mehr als 70 % aller Tiere einer Tierpopulation durchgeimpft sind, lassen sich Epidemien verhindern
  4. es gibt Erreger, gegen die Ihr Tier immer – zu jeder Zeit - geschützt sein muss und es gibt Erreger, gegen die unsere Lieblinge nur unter besonderen Umständen geschützt sein müssen

Aufgrund dieser Individualität der neuen Impfmaßnahmen ist ein tierärztliches beratendes Gespräch unumgänglich, denn jetzt können wir ein ganz Ihrem Tier und Ihren Gewohnheiten angepasstes Impfschema erarbeiten. Dabei sind Faktoren wie Häufigkeit des Kontaktes mit anderen Tieren, Reisegewohnheiten, wie verseucht ist die Gegend, in der Sie wohnen (z.B. Leukose) u. a. entscheidend.

Die folgenden Leitlinien sind nicht als starr zu begreifen.
Sie bieten uns eine Entscheidungshilfe.
Sie wird von Fachleuten stets überprüft und neu erarbeitet. Mitglieder dieses Fachgremiums sind Wissenschaftler, Vertreter des Paul Ehrlich Instituts, Fachausschüsse von Experten für Kleintiere, der Bundestierärztekammer, des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, der deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft.


Wir richten uns nach dem Grundsatz:
Jede Katze sollte nur so häufig wie nötig geimpft werden

Gegen diese Infektionen sollten Katzen immer geschützt sein:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche (= RCP)
  • Tollwut (bei Freigängern)

Grundimmunisierung

Als Grundimmunisierungen von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren1
Im Alter von

  • 8 Lebenswochen: RCP
  • 12 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern
  • 16 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern *)
  • 15 Lebensmonaten: RCP, Tollwut bei Freigängern

In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 12 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 – 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.

*) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene 2. Impfung geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.
1 Definition im Sinne der Deutschen Impfempfehlungen für die Kleintierpraxis; weicht z. T. von der Produktliteratur ab


Wiederholungsimpfungen:

Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen.

  • Tollwut:
    In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung v. 20.12.2005 die in den Packungsbeilagen der Impfstoffe genannten Wiederholungsimpftermine.
  • RCP:
    Für die Mehrzahl der in Deutschland zugelassenen Kombinationsprodukte sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen.

Für die Katzenseuche-Komponente sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von 3 Jahren ausreichend. Für die Katzenschnupfen-Komponente werden Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr empfohlen. Bei Katzen, die keinem hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind (z. B. Wohnungskatzen), ist eine Wiederholungsimpfung der Katzenschnupfenkomponente im Abstand von 2 Jahren ausreichend.



Impfungen gegen diese Infektionen empfehlen wir individuell – je nach Lebensumständen des Tieres und/oder aktueller Seuchenlage:

  • Bordetella bronchiseptica
  • Chlamydien
  • Feline Infektöse Peritonitis (FIP)
  • Leukose

Information zur Tollwut:

Tollwut ist eine durch Viren ausgelöste, ausnahmslos tödlich verlaufende Infektionskrankheit von Säugetieren und Menschen.
Tollwut ist eine Zoonose, d.h., sie kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Der Virus wird übertragen durch einen Biss oder Kontakt mit dem Speichel des infizierten Tieres, indem der Virus in die Blutbahn gelangt oder in die mukösen Membranen von Auge, Nase oder Mundschleimhaut.
Die Inkubationszeit kann variieren von zwei Wochen zu mehreren Monaten oder gar Jahren. Je weiter die Verletzung vom Gehirn entfernt ist, umso länger ist die Inkubationszeit.
Nur weil wir in Europa keine Tollwutkranken sehen, ist die Krankheit trotzdem ein sehr ernstes weltweites Problem. Jährlich sterben immer noch rund 40.000 bis 100.000 Menschen weltweit an Tollwut, davon in Indien allein 30.000.
10 Millionen Menschen werden jährlich wegen Tollwutverdacht behandelt, in Deutschland werden jährlich ein bis zwei Tollwutfälle beim Menschen gemeldet (Info-stand 2005).
Besteht Tollwutverdacht beim Menschen werden sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, sodass in der Regel der Ausbruch der Krankheit verhindert wird. Ist die Tollwut aber klinisch erst einmal ausgebrochen, das heißt, ist der Virus in die Nervenbahn eingedrungen, verläuft sie auf jeden Fall tödlich.
Die Bekämpfung der Wildtollwut hat in Deutschland sehr großen Erfolg gezeigt.
Regelmäßige jährliche Impfaktionen der Füchse durch Auswurf von Ködern hat Deutschland weitgehend tollwutfrei gemacht.
Der Fuchs war die am meisten gefährdete Wildtierart, gefolgt von Fledermaus, Dachs, Marder, Rehwild.

Durch die jährlich regelmäßigen Impfungen haben wir uns und unsere Katzen erfolgreich vor der Tollwutgefahr geschützt.

Der letzte gemeldete Tollwutfall eines Hundes im Jahre 2004 war ein illegal aus Marokko eingeführter Junghund. Diese Gefahr besteht natürlich immer, gelangen Tiere aus anderen Ländern nicht legal zu uns, so kann das auf Dauer den guten Erfolg der strikten Impfprophylaxe in unserem Land gefährden.

Am 20.12.2005 wurde die nationale Tollwutverordnung an das Europäische Recht angepasst. Nach den neuen Regelungen liegt ein wirksamer Schutz bei Hund und Katze vor, wenn die Impfung gegen Tollwut beim Welpen im Alter von mindest 3 Monaten durchgeführt wurde und mindestens 21 Tage zurückliegt.
Die Impfung darf außerdem längstens um den Zeitraum zurückliegen, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt.
Es gibt jetzt auch in Deutschland Impfstoff der längere Impfintervalle vorgibt.
Durch die geänderten Regelungen können sie künftig Ihren Hund alle 3 Jahre und Ihre Katze alle 4 Jahre gegen Tollwut impfen lassen.
Die Eintragungen werden dokumentiert in dem EU - Heimtierpass durch die Haustierärztin, eine amtstierärztliche Bestätigung ist nicht mehr notwendig.
Bei Erstellung eines EU – Heimtierausweises ist die Identität des Tieres durch Kennzeichnen mit einem Mikrochip Vorschrift, die Kennzeichnung hat vor der Impfung zu erfolgen.

Diese neue Tollwutregelung regelt das Mitführen von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union. Gemeinsam ist all diesen Ländern, dass alle Heimtiere zusätzlich mit einem Mikrochip der Norm ISO 11784 / 11785 eindeutig identifizierbar sein müssen. Eine lesbare Tätowierung ist nur noch bis 2011 anerkannt.
Einige Länder verlangen aber neben dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung auch noch die Kontrolle des Tollwut- Antikörpertiters
(Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Schweden) und es gibt Nicht - EU - Länder, die weiterhin die jährliche Tollwutimpfung verlangen und darüber hinaus auch eine Titer-Kontrolle (Norwegen).
Die Titerkontrolle darf nur in international anerkannten Laboren durchgeführt werden.
So schreibt z. B. Schweden vor, dass die Blutentnahme frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung abgenommen werden darf, andere Länder wie z. B. Irland, Großbritannien hingegen schreiben keinen genauen Zeitpunkt der Blutentnahme vor.
Sollte Ihr Tier z.B. nicht den erforderlichen Titernachweis von 0,5 lU/ml erbringen, muss Ihr Tier nachgeimpft und nochmals überprüft werden, das braucht Zeit! Vielleicht ist es bei Reisen in solche Länder angesagt, bei der jährlichen Tollwutimpfung zu bleiben, um den Titerhöhe zu halten.


Informieren Sie sich bei uns über die unterschiedlichen Bestimmungen ausführlich und rechtzeitig, wenn Sie in solche Länder reisen mögen.

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