Tierarztpraxis Dr. Rogalla & Dr. Rummel

Schutzimpfungen des Hundes

Bei Schutzimpfungen bekommt der Hund durch eine Injektion abgetötete oder abgeschwächte Keime verabreicht, auf die das Abwehrsystem des Körpers reagiert. Diese Reaktionen gegen die verschiedenen Keime sind aber nicht gleich und so erklären sich die unterschiedlichen Impfschemata.
Hund
Generell kann gesagt werden, dass Schutzimpfungen gegen viele Krankheiten - an einem Tag gegeben - den Körper überfordern können. Das bedeutet zum einen, dass der Schutz gegen die einzelnen Krankheiten nicht so intensiv ausgebildet wird. Schlimmer ist jedoch, dass es häufig zu unerwünschten Nebenreaktionen kommen kann. Das von uns empfohlene Impfschemata hat sich seit Jahren bewährt und ist in verschiedenen Untersuchungen bestätigt worden. Es gibt Ihrem Tier einen guten und verlässlichen Schutz, ohne den Körper übermäßig zu belasten.


Hier einige Informationen zu den ansteckenden Hundekrankheiten, gegen die eine Schutzimpfung zur Zeit möglich ist.

Die Hundestaupe:

Nachdem diese Krankheit über lange Zeit nicht mehr aufgetreten ist, hat es in letzter Zeit durch den Hundehandel, vor allen Dingen aus Osteuropa, in einigen Städten wieder epidemieartig Erkrankungen gegeben. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die Hunde aller Altersklassen befallen kann. Je nachdem, welches Organ am stärksten befallen ist, spricht man von einer Gehirnstaupe, Lungenstaupe oder Darmstaupe; aber es können auch alle Organe gleichzeitig befallen sein. Erkrankte Tiere sind kaum zu heilen. Die Krankheit ist für den Menschen glücklicherweise nicht ansteckend.

Die ansteckende Leberentzündung (HCC):

Auch hier handelt es sich um eine Viruserkrankung, die Hunde aller Altersklassen befallen kann. Besonders betroffen sind jedoch junge Hunde. Die Behandlung erkrankter Tiere ist äußerst aufwendig und leider nicht immer erfolgreich. Auch diese Krankheit ist für den Menschen nicht ansteckend.

Die Leptospirose:

Diese Erkrankung ist auch unter dem Namen Stuttgarter Hundeseuche oder Weilsche Krankheit bekannt. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die auch für den Menschen gefährlich ist. Je nach Erregeruntergruppe wird mehr die Leber, die Niere oder der Darm befallen.

Die Tollwut:

Es handelt sich um eine unheilbare Krankheit, an der fast alle Säugetiere und Menschen erkranken können. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen von Speichel in eine Wunde. Hunde, die nicht schutzgeimpft sind und unter Ansteckungsverdacht stehen, müssen sofort getötet werden. Hunde, die jedoch ordnungsgemäß geimpft sind und unter Ansteckungsverdacht stehen, müssen lediglich für eine gewisse Zeit unter Quarantäne.

Die Parvovirose:

Diese Viruserkrankung ist auch unter dem Namen Katzenseuche bekannt; obwohl ein erkrankter Hund keine Katze oder eine erkrankte Katze keinen Hund anstecken kann. Das Virus ist wirtspezifisch. Befallene Tiere haben eine sehr schwere blutige Darmentzündung. Besonders gefährdet sind junge Hunde.

Der Zwingerhusten:

Hier handelt es sich um eine Virusinfektion, die den Rachenraum und die oberen Luftwege erkranken lässt und zu krampfartigen Hustenanfällen führt. Die Krankheit tritt gehäuft in größeren Zwingern und Tierheimen auf. Dies gab ihr auch den Namen.

Wenn Sie Ihren Hund jedoch bei uns schutzimpfen lassen, wird er immer gleichzeitig einer Allgemeinuntersuchung unterzogen, um eventuelle Erkrankungen frühzeitig erkennen zu können oder auszuschließen. Die Impfungen werden von uns in einen Impfpass eingetragen. Auf der letzten Seite des Impfpasses können Sie die Termine fürHund die Wiederholungsimpfungen nachsehen.
Möchten Sie, dass wir Sie an die jährlichen Wiederholungsimpfungen erinnern, so teilen Sie uns dies bitte mit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Vet. für Hunde

Da sich die Impfregelungen geändert haben und nicht mehr der starre Plan einer jährlichen Wiederholungimpfung gefordert ist, ist die Notwendigkeit der Impfung als Schutz vor Infektionskrankheiten umso wichtiger geworden.
Denn die Impfung ist eine sehr schonende Methode, die Gesundheit unserer Lieblinge zu erhalten.

Dazu müssen aber einige wichtige Grundsätze beachtet werden.

  1. eine vollständige Grundimmunisierung ist Vorraussetzung für einen optimalen Schutz
  2. nur über eine jährliche Gesundheitsberatung mit einem individuellem Impfgespräch bleibt Ihr Liebling dauerhaft geschützt
  3. wir dürfen keiner Impfmüdigkeit Raum geben, denn nur wenn mehr als
    70 % aller Tiere einer Tierpopulation durchgeimpft sind, lassen sich Epidemien verhindern
  4. es gibt Erreger, gegen die Ihr Tier immer – zu jeder Zeit - geschützt sein muss und es gibt Erreger, gegen die unsere Lieblinge nur unter besonderen Umständen geschützt sein müssen

Aufgrund dieser Individualität der neuen Impfmaßnahmen ist ein tierärztliches beratendes Gespräch unumgänglich, denn jetzt können wir ein ganz Ihrem Tier und Ihren Gewohnheiten angepasstes Impfschema erarbeiten. Dabei sind Faktoren wie Häufigkeit des Kontaktes mit anderen Tieren, Reisegewohnheiten, wie verseucht ist die Gegend, in der Sie wohnen (z.B. Borreliose) u.a. entscheidend.

Die folgenden Leitlinien sind nicht als starr zu begreifen.
Sie bieten uns eine Entscheidungshilfe.
Sie wird von Fachleuten stets überprüft und neu erarbeitet. Mitglieder dieses Fachgremiums sind Wissenschaftler, Vertreter des Paul Ehrlich Instituts, Fachausschüsse von Experten für Kleintiere, der Bundestierärztekammer, des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft.


Wir richten uns nach dem Grundsatz:
jeder Hund sollte nur so häufig wie nötig geimpft werden

Gegen diese Infektionen sollten Hunde immer geschützt sein:

  • Staupe
  • Ansteckende Leberentzündung (HCC)
  • Parvovirose
  • Leptospirose
  • Tollwut

Grundimmunisierung:

Als Grundimmunisierungen von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren1
Im Alter von

  • 8 Lebenswochen: Staupe, HCC, Parvovirose *), Leptospirose
  • 12 Lebenswochen: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
  • 16 Lebenswochen: Staupe, HCC, Parvovirose, Tollwut **)
  • 15 Lebensmonaten: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut


*) In gefährdeten Beständen ist eine zusätzliche Impfung im Alter von 6 Wochen empfehlenswert. Die weitere Impfempfehlung wird dadurch nicht verändert.
**) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene 2. Impfung geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.
1 Definition im Sinne der Deutschen Impfempfehlungen für die Kleintierpraxis; weicht z. T. von der Produktliteratur ab.




In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen.
Ab einem Alter von 12 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 – 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.


Wiederholungsimpfungen:

Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen.

  • Tollwut:
    In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung v. 20.12.2005 die in den Packungsbeilagen der Impfstoffe genannten Wiederholungsimpftermine.
  • Staupe, HCC, Parvovirose:
    Wiederholungsimpfungen ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus sind nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausreichend.
  • Leptospirose:
    Jährliche Wiederholungsimpfungen (in Endemiegebieten häufiger) sind zu empfehlen.


Impfungen gegen diese Infektionen empfehlen wir individuell – je nach Lebensumständen des Tieres und/oder aktueller Seuchenlage:

  • Babesiose
  • Borreliose
  • Pilzinfektionen
  • Zwingerhusten


Information zur Tollwut:


Tollwut ist eine durch Viren ausgelöste, ausnahmslos tödlich verlaufende Infektionskrankheit von Säugetieren und Menschen.
Tollwut ist eine Zoonose, d.h., sie kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Der Virus wird übertragen durch einen Biss oder Kontakt mit dem Speichel des infizierten Tieres, indem der Virus in die Blutbahn gelangt oder in die mukösen Membranen von Auge, Nase oder Mundschleimhaut.
Die Inkubationszeit kann variieren von zwei Wochen zu mehreren Monaten oder gar Jahren. Je weiter die Verletzung vom Gehirn entfernt ist, umso länger ist die Inkubationszeit.
Nur weil wir in Europa keine Tollwutkranken sehen, ist die Krankheit trotzdem ein sehr ernstes weltweites Problem. Jährlich sterben immer noch rund 40.000 bis 100.000 Menschen weltweit an Tollwut, davon in Indien allein 30.000.
10 Millionen Menschen werden jährlich wegen Tollwutverdacht behandelt, in Deutschland werden jährlich ein bis zwei Tollwutfälle beim Menschen gemeldet (Info-stand 2005).
Besteht Tollwutverdacht beim Menschen werden sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, sodass in der Regel der Ausbruch der Krankheit verhindert wird. Ist die Tollwut aber klinisch erst einmal ausgebrochen, das heißt, ist der Virus in die Nervenbahn eingedrungen, verläuft sie auf jeden Fall tödlich.
Die Bekämpfung der Wildtollwut hat in Deutschland sehr großen Erfolg gezeigt.
Regelmäßige jährliche Impfaktionen der Füchse durch Auswurf von Ködern hat Deutschland weitgehend tollwutfrei gemacht.
Der Fuchs war die am meisten gefährdete Wildtierart, gefolgt von Fledermaus, Dachs, Marder, Rehwild.

Durch die jährlich regelmäßigen Impfungen haben wir uns und unsere Hunde erfolgreich vor der Tollwutgefahr geschützt.

Der letzte gemeldete Tollwutfall eines Hundes im Jahre 2004 war ein illegal aus Marokko eingeführter Junghund. Diese Gefahr besteht natürlich immer, gelangen Tiere aus anderen Ländern nicht legal zu uns, so kann das auf Dauer den guten Erfolg der strikten Prophylaxe in unserem Land gefährden.

Am 20.12.2005 wurde die nationale Tollwutverordnung an das Europäische Recht angepasst. Nach den neuen Regelungen liegt ein wirksamer Schutz bei Hund und Katze vor, wenn die Impfung gegen Tollwut beim Welpen im Alter von mindest 3 Monaten durchgeführt wurde und mindestens
21 Tage zurückliegt.
Die Impfung darf außerdem längstens um den Zeitraum zurückliegen, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt.
Es gibt jetzt auch in Deutschland Impfstoff der längere Impfintervalle vorgibt.
Durch die geänderten Regelungen können sie künftig Ihren Hund alle 3 Jahre und Ihre Katze alle 4 Jahre gegen Tollwut impfen lassen.
Die Eintragungen werden dokumentiert in dem EU - Heimtierpass durch die Haustierärztin, eine amtstierärztliche Bestätigung ist nicht mehr notwendig.
Bei Erstellung eines EU – Heimtierausweises ist die Identität des Tieres durch Kennzeichnen mit einem Mikrochip Vorschrift, die Kennzeichnung hat vor der Impfung zu erfolgen.

Diese neue Tollwutregelung regelt das Mitführen von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union. Gemeinsam ist all diesen Ländern, dass alle Heimtiere zusätzlich mit einem Mikrochip der Norm ISO 11784 / 11785 eindeutig identifizierbar sein müssen. Eine lesbare Tätowierung ist nur noch bis 2011 anerkannt.
Einige Länder verlangen aber neben dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung auch noch die Kontrolle des Tollwut- Antikörpertiters
(Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Schweden) und es gibt Nicht - EU - Länder, die weiterhin die jährliche Tollwutimpfung verlangen und darüber hinaus auch eine Titer-Kontrolle (Norwegen).
Die Titerkontrolle darf nur in international anerkannten Laboren durchgeführt werden.
So schreibt z. B. Schweden vor, dass die Blutentnahme frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung abgenommen werden darf, andere Länder wie z. B. Irland, Großbritannien hingegen schreiben keinen genauen Zeitpunkt der Blutentnahme vor.
Sollte Ihr Tier z.B. nicht den erforderlichen Titernachweis von 0,5 lU/ml erbringen, muss Ihr Tier nachgeimpft und nochmals überprüft werden, das braucht Zeit! Vielleicht ist es bei Reisen in solche Länder angesagt, bei der jährlichen Tollwutimpfung zu bleiben, um den Titerhöhe zu halten.


Informieren Sie sich bei uns über die unterschiedlichen Bestimmungen ausführlich und rechtzeitig, wenn Sie in solche Länder reisen mögen.

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